Energieausweis / Bedarfsausweis

Die Energie-Einsparverordnung ENEV 2007 ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Durch die EnEV wird der Wert von Immobilien entscheidend beeinflusst. Denn die Energiekosten machen einen immer größeren Anteil der Nebenkosten aus. Durch die EnEV wird die Energieeffizienz eines Hauses festgestellt und bescheinigt. Dadurch wird der Wert der Immobilie deutlich beeinflusst, nicht nur beim Kauf bzw. Verkauf des Gebäudes, sondern auch bei anstehenden Vermietungen.

Ein Mieter, der von vorne herein sieht, welche Kosten für Energie auf ihn zukommen, wird eher geneigt sein eine höhere Miete bei einem hohen Energieeffizienz-Standard zu akzeptieren, bzw. auch eine Wohnung verzichten, die nur eine sehr ungünstige Energieeffizienz aufweist. Auch ein Käufer wird nicht den geforderten Preis akzeptieren, wenn die Energiekosten deutlich über dem Durchschnitt liegen und von daher hohe Energiekosten auf ihn zukommen, oder er noch große Mittel in die Energieeinsparung investieren muss.

Der Energieausweis ist vorerst nur vorgeschrieben bei Verkäufen und bei neuen Vermietungen, ebenso bei großen Modernisierungsmaßnahmen. Auch die Banken verlangen den Energieausweis, falls Häuser finanziert werden sollen oder falls Objekte aus anderen Gründen beliehen werden sollen. Denn ab jetzt ist der Wert eines Gebäudes auch abhängig von der Energieeffizienz.

Die Frist zur Vorlage des Energieausweises beginnt für Gebäude mit einem Fertigstellungsdatum bis Ende 1965 am 01.07.2008, Gebäude mit einen Fertigstellungsdatum ab 1966 müssen ab dem 01.01.2009 über einen Energieausweis verfügen, Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden ab dem 01.07.2009. Man unterscheidet zwischen dem bedarfsabhängigen und den verbrauchsabhängigen Energieausweis. In der Regel haben die Hausbesitzer die Wahl, für welche Berechnungsart sie sich entscheiden. Eine Ausnahme gibt es allerdings hierbei. Diese betrifft die Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die über bis zu vier Wohneinheiten verfügen. Diese sind zu einem Bedarfsausweis verpflichtet.

Eine Ausnahme von dieser Regel betrifft lediglich die Häuser, die bereits nachgewiesenermaßen die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Von dieser Verpflichtung zum bedarfsabhängigen Energieausweis sind also viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen, das sind auch gerade die Häuser, die häufig gesucht und auch gekauft werden. Aber auch die Hausbesitzer, die von dieser Vorschrift nicht betroffen sind (weil sie weder die Absicht haben, zu verkaufen oder zu vermieten), können natürlich einen Energieausweis freiwillig erstellen lassen.

Durch den Check der Immobilien durch den Fachmann aucn durch Thermografie eröffnen oft noch nicht bedachte Einsparmöglichkeiten. Außerdem ist es durchaus interessant zu ermitteln, wie Energie eingespart werden könnte, was diese Maßnahmen kosten würden und wann sich die Investition amortisiert hat.

 
 
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